Wer benötigt einen Datenschutzbeauftragten?

Der professionelle Datenschutz nach der europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) sichert Ihre vertrauensvollen Personen- und Unternehmensdaten dauerhaft und nachhaltig.

Ein Unternehmen ab 20 Beschäftigten, welches ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogenen Daten beschäftigt ist, ist gesetzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu stellen.

Zusätzlich gelten noch weitere Kriterien, nach denen gemäß Art. 37 EU-DSGVO ein Datenschutzbeauftragter zu stellen ist:
 

  • wenn die Verarbeitung durch eine Behörde oder öffentliche Stelle erfolgt
  • wenn die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters in der umfangreichen Verarbeitung
    besonderer Kategorien von Daten gemäß Art. 9 EU-DSGVO besteht (z. B. Gesundheitsdaten), oder
  • wenn die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters aufgrund Ihrer Art, Ihres Umfangs und/oder dem Zweck durch umfangreiche systematische Überwachung besteht (z. B. 24/7 Videoüberwachung an Tankstellen)
Sie sind auf der Suche nach einem externen Datenschutzbeauftragten?

Die Informationstechnik Klumpp GmbH hat eine vom TÜV geprüfte und zertifizierte Datenschutzbeauftragte mit fundiertem Know-how in den Bereichen:

  • Erfassung möglicher Gefährdungen und Sicherheitslücken
  • Lückenlose Ist-Analyse aller Datenverarbeitungsprozesse in Ihrem Unternehmen
  • Überprüfung Ihrer technisch- und organisatorischen Maßnahmen
  • Maßnahmen zur Beseitigung der Sicherheitslücken und Schwachstellen
Mit der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten der Informationstechnik Klumpp GmbH bieten wir Ihnen folgende Vorteile:

  • Keine Personalbindung
  • Flexible und schnelle Verfügbarkeit
  • Fachkompetenz
  • an Ihr Unternehmen angepasste Lösungen
  • Effiziente Prozessoptimierung
  • Dokumentation Ihrer internen Betriebsabläufe im Hinblick auf Datenschutzkonformität und Datensicherheit
  • Schulung Ihrer Mitarbeiter zur Sensibilisierung im Umgang mit personenbezogenen Daten