Sie haben ein Dokumentenmanagementsystem im Einsatz, aber keine Verfahrensdokumentation?

Laut GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Buchführung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) des Bundesministeriums für Finanzen ist es Pflicht, eine Verfahrensdokumentation zu führen.

Gemäß Nr. 10.1 Abs. 151 des GoBD heißt es: „Da sich die Ordnungsmäßigkeit neben den elektronischen Büchern und sonst erforderlichen Aufzeichnungen auch auf die damit in Zusammenhang stehenden Verfahren und Bereiche des DV-Systems bezieht […], muss für jedes DV-System eine übersichtlich gegliederte Verfahrensdokumentation vorhanden sein, aus der Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnisse des DV-Verfahrens vollständig und schlüssig ersichtlich sind.“

Das grundsätzliche Ziel einer Verfahrensdokumentation ist es, einem sachverständigen Dritten (u. a. einem Betriebsprüfer) ein ausreichendes Verständnis der eingesetzten IT-Anwendungen und der Zusammenhänge zu verschaffen sowie den Zugriff für die Prüfungen zu sichern.

Das heißt für Sie konkret, dass bei der nächsten Betriebsprüfung die Herausgabe dieser Verfahrensdokumentation verlangt werden kann.

Wir möchten Sie bei dieser notwendigen Aufgabe unterstützen, eine Verfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen sowie eine allgemeine Verfahrensdokumentation zu erstellen, um für die nächste Betriebsprüfung vorbereitet zu sein.

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